Rechtsprechung
   BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,476
BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56 (https://dejure.org/1959,476)
BAG, Entscheidung vom 08.10.1959 - 2 AZR 501/56 (https://dejure.org/1959,476)
BAG, Entscheidung vom 08. Oktober 1959 - 2 AZR 501/56 (https://dejure.org/1959,476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung - Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung - Arbeitsplatzschutz - Willkür - Gegensätzliches Verhalten

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht des AG bei wirksamer ordentlicher Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 132
  • NJW 1960, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56
    des Arbeitnehmers in Verzug gekommen ist (vgl» Ziffer 5 der Entscheidungsgründe des Urteils des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55- AP Nr. 1'" zu § 15 KSchG).
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56
    a) Im Gegensatz zu einem Auflösungsverschulden, wie es als schuldhafte Vertragsverletzung wegen vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer außer ordentlichen Kündigung nach näherer Maßgabe des Rechtsgedankens des § 628 Abs. 2 BGB und des § 70 Abs. 2 HGB gegeben sein kann (vgl. BAG 6, 280 mit weiteren Nachweisen), ist die Beendigung eines Arbeitsvertragsverhältnisses im Wege einer wirksamen ordentlichen Kündigung oder im liege einer von den Parteien vereinbarten Aufhebung regelmäßig keine Vertragsverletzung.
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56
    Auch ein Arbeitgeber ist daher gehalten, bei Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem künftigen Arbeitnehmer auf dessen Belange in zumutbarem und durch Fürsorgegesichtspunkte bestimmtem Umfang Rücksicht zu nehmen (BAG 2, 217 ff» Z2ÜL97 un( 5, 182 ff. ZT857)o Solche Rücksichtnahme setzt aber voraus, daß der künftige Arbeitnehmer besondere Wünsche erkennen läßt oder daß allgemein bei ihm erkennbar eine besondere Situation vorliegt, die eine entsprechende Rücksichtnahme gebietet.
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03

    Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers

    b) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer älteren Entscheidung (8. Oktober 1959 - 2 AZR 501/56 - BAGE 8, 132) die Möglichkeit angesprochen, eine Kündigungsbeschränkung könne nur schuldrechtliche Wirkung haben, eine unter Verstoß gegen eine solche Kündigungsbeschränkung ausgesprochene Kündigung könne also wirksam bleiben und lediglich eine Schadensersatzverpflichtung des Kündigenden auslösen.
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus anderen Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt und deshalb nicht mehr vom Recht gebilligt werden kann (vgl. BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 8, 132 [140 f.] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtl. Kündigungsbeschränkung; BAG 16, 21 [27] = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 292 [298 f.] = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; BAG 24, 438 [445] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB ; ferner Hueck, KSchG , 9. Aufl., Einleitung V 6, S. 53 f.).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132, 140 f . = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung zu II 5 b der Gründe; BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438, 445 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB zu IV der Gründe).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Ob die Verletzung einer nur schuldrechtlichen Kündigungsbeschränkung in Gestalt einer erweiterten Versetzungsverpflichtung die Wirksamkeit der Kündigung unberührt läßt und lediglich Schadenersatzansprüche auslöst (BAGE 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung) oder weitergehend als sonstiger Mangel im Sinne des § 13 Abs. 3 KSchG zu werten ist (KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 270 m.w.N.), kann im Streitfall offen bleiben, weil es an ausreichenden Hinweisen des Kläger auf derartige Einsatzmöglichkeiten fehlt (vgl. unten zu dd).

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt vor, wenn eine Kündigung aus besonderen Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfaßt sind, z.B. Willkür, gegensätzliches Verhalten, reine Rachsucht usw. nicht vom Recht gebilligt werden kann (BAGE 24, 292 = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; BAGE 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtl. Kündigungsbeschränkung; BAGE 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; KR-Friedrich, aaO, § 13 KSchG Rz 232).

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

    e rfa ß t s in d , die Gebote v on Treu und G l a u b e n v e rle tz t (v g l. BAG 8, 132 [140 f.] = AP N r . 1 zu § 620 BGB S c h u l d r e c h t l i c h e K ündigungsb eschränkun g [zu II 5bder G ründe]; BAG 1 0, 207 = AP N r . 2 zu § 242 BGB K ü n d i g u n g ; BAG 2 4, 438 [4 45] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [ z u 4 der G rün de]).
  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    Soweit der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes reicht, wird der Grundsatz von Treu und Glauben konkretisiert und seine Anwendung neben den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen (vgl. BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung; BAG lo, 2o7 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; Hueck, KSchG, 9« Aufl., Einl., S. 53 bis 57 mit weiteren Nachweisen und Röhsler, DB 1969» 1147).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 175/01

    Schadensersatzanspruch eines Wahlvorstandsmitglieds

    Die Anwendung dieses Mittels zur Herbeiführung des rechtlichen Endes eines Arbeitsverhältnisses ist somit in der Regel kein Vertragsverstoß desjenigen, der sie anwendet (vgl. BAG 8. Oktober 1959 - 2 AZR 501/56 - BAGE 8, 132, 137 = AP BGB § 620 Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung Nr. 1; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - BAGE 25, 43 = AP KSchG 1969 § 9 Nr. 2, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Eine von vornherein wirksame, weil sozialgemäße Kündigung ist aber grundsätzlich keine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung (vgl. BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132 [14o f .] = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuld rechtliche Kündigungsbeschränkung; BAG Io, 2o7 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438 [445] = AP Nr. 2 zu § 154 BGB).
  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

    (Im Anschluß an BAG 8, 132).

    Biese im Schrifttum entwickelte lehre (vgl. bes. Hueck, Kündigungsschutzgesetz, 3. Aufl., Einleitung III vor § 1 S. 30 sowie Siebert, Festschrift für Nikisch, 1958, S. 127 ff., 137 und BB I960 S. 1029 ff.; Gerhard Müller, BB I960 S . .1037 ff.; Auffarth-Müller, Kündigungsschutzgesetz, § 1 Anm. 3 f .; Herschel, BB 1961 S. 66 zu II) ist vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in BAG 8, 132 übernommen worden; der erkennende Senat schließt sich ihr an.

  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung -

  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

  • LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93

    Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf

  • LAG Hamm, 26.08.1988 - 16 Sa 525/88

    Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vorzeitige Kündigung; Frist; Abfindung;

  • BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70

    Kündigungsabfindung - Schadenersatzanspruch

  • BGH, 10.03.1960 - III ZR 174/58

    Anwendbarkeit des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) auf Ansprüche gegen die

  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 654/78
  • BGH, 17.02.1972 - III ZR 211/70

    Rechtmäßigkeit einer Vermittlung von Fahraufträgen - Voraussetzungen für das

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.02.1985 - 4 Sa 605/84

    Zur Abgrenzung der sittenwidrigen von der bloß sozialwidrigen Kündigung; Prüfung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht